§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder:
a) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Die einzelnen
Rechte ergeben sich aus dieser Satzung.
b) Die Mitglieder haben das Recht, vor Genehmigung
des Jahresabschlusses durch die
Jahres – Mitgliederversammlung den Geschäftsbericht
einzusehen.
c) Die Mitglieder haben das Recht, in Zweifelsfällen die
Protokolle der Mitgliederversammlung einzusehen.
d) Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der
Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge
regelmäßig und pünktlich zu zahlen.
e) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinssatzung,
gefasste Beschlüsse und Anordnungen der
Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu
befolgen und die Bestrebungen des Vereins nach
besten Kräften zu unterstützen.
f) Die Mitglieder sind verpflichtet, für eine sportgerechte
Ausübung desFischens jederzeit einzutreten,
Kameradschaft zu üben, sowie für eine
ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Pflege der
Gewässer zu sorgen. Dazu gehören unter anderem die
strikte Einhaltung derGewässerordnung, die
unverzügliche Meldung über auffällige insbesondere
ansteckende Krankheiten der Fische oder eine
übermäßige Verschmutzung der Gewässer.
g) Jedes Mitglied ist verpflichtet, in einer angemessenen
Frist die Sportfischerprüfung abzulegen.