§4 Beiträge, Geschäftsjahr

 

Jedes Mitglied hat die für das Geschäftsjahr festgesetzten Beiträge zu entrichten.

                   

Mitgliedsbeiträge sind:

  • die Aufnahmegebühr
  • der in Geld zu zahlende Jahresbeitrag
  • die abzuleistenden Arbeitsstunden
  • ersatzweise Geldmittel für nicht geleistete Arbeitsstunden

 

Die Höhe der Aufnahmegebühren, der Beiträge sowie die Erhebung etwaiger

Sondergebühren wird für das laufende Geschäftsjahr jeweils von der

Mitgliederversammlung festgelegt.

 

 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Die festgesetzte Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag für das laufende Jahr, werden erstmals fällig mit dem Tag der Aufnahme in den Verein.

Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten und ist eine Bringschuld.

Im Falle des Ausscheidens werden Beiträge nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf das Vereinsvermögen besteht nicht.

free counters
asg-petryjuenger.de Webutation
Besucherzaehler