§3 Mitgliedschaft:
Mitglied des Vereins kann jede Person werden,
die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jugendliche unter 18 Jahren können nur aufgenommen werden, wenn die schriftliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden, der über den Antrag entscheidet. Der Antrag kann ohne Angabe der Gründe abgelehnt werden.
Jedes Mitglied erhält zum Zeichen der
Mitgliedschaft einen Vereinsausweis.
Die Mitgliedschaft im Verein endet:
a) durch Tod
b) freiwilligen Austritt
Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens einen Monat vorher schriftlich per Post oder Fax beim Vorstand angezeigt werden. Die Beitragspflicht für das Kalenderjahr des Ausscheidens bzw. Ausschlusses bleibt bestehen.
c) förmliche Ausschließung, die nur
durch Beschluss des Vorstandes erfolgen
kann, wobei dem Mitglied die Möglichkeit
zur Stellungnahme gegeben ist.
d) Ausschluss mangels Interesse, der durch
den Vorstand erfolgen kann, wenn
der Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung
nicht gezahlt worden ist.