§2 Zweck und Aufgaben:
2.1 Der Verein bezweckt:
a) die Ausübung sportlichen Fischens
b) die Schaffung, Erhaltung und den Ausbau
geeigneter Gelegenheiten zur
a) Ausübung des waidgerechten Sportfischens
c) die Hege des Fischbestandes
d) die Beratung der Mitglieder in Fragen
des Angelsportes
e) die Ausbildung und Betreuung des
Sportfischernachwuchses in einer Jugendgruppe.
2.2 Der Verein ist eine reine Sportorganisation
und kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Er erstrebt keinen Gewinn an; alle von
ihm erworbenen Mittel werden ausschließlich
für satzungsmäßige Zwecke verwendet.