§14 Haftung
Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die bei der Ausübung der Fischerei, bei Veranstaltungen oder Arbeitseinsätzen des Vereins entstandenen Unfällen, Beschädigungen oder Diebstählen, sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschrift.
Der Anspruch an die Sportunfall - und Haftpflichtversicherung bleibt hierdurch unberührt